1.1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen AGB männliche, weibliche und diverse Formen alternierend verwendet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
1.2 (Vertragspartner) Unsere Produkte werden lediglich gegenüber Unternehmen vertrieben, also gewerblichen Kunden, die in diesen AGBs auch als Käufer bezeichnet werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten daher lediglich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
1.3 (Kollidierende Bedingungen, Schriftform, Nebenabreden) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, die von diesen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz abweichen, wird bereits hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir in Kenntnis dieser entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen Aufträge für den Käufer annehmen oder durchführen sollten. Auf Nebenabreden vor und/oder bei Vertragsschluss kann sich der Kunde nur bei unverzüglicher schriftlicher Bestätigung durch uns berufen.
1.4 (Änderungsvorbehalt, Datenerfassung) Unsere Angebote sind freibleibend; technische Verbesserungen unserer Erzeugnisse bleiben vorbehalten. Wir können die für die Vertragsabwicklung wichtigen Daten auf EDV speichern.
1.5 (Aufrechnung, Zurückbehaltung) Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
1.6 (Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Ohmden. Gerichtsstand ist im Hinblick auf unseren Geschäftssitz Ohmden. Wir sind berechtigt, Rechtsschutz auch bei einem anderen Gericht zu suchen, welches nach deutschem Recht oder dem Recht des Staates, in welchem der Kunde seinen Sitz hat, zuständig ist. Anwendbar ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Einer Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
2.3 Für alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen ist die Schriftform erforderlich. Die einfache elektronische Form (§ 127 III BGB) ersetzt die Schriftform nicht. Erforderlich ist insoweit die qualifizierte elektronische Form (§ 126 a BGB).
3.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten 30 Wochentage.
3.2 Die Angebotsgültigkeit bezieht sich ausschließlich auf das Angebotsdatum.
3.3 Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3.4 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Farben/Farbmuster oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
4.1 Die Preise der Angebote und Preislisten des Verkäufers verstehen sich unverpackt in EURO ohne Mehrwert-/Umsatzsteuer und ohne Fracht ab Werk, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet. Die Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten.
4.2 Für Ersatzteilberechnungen gelten unsere jeweils gültigen Listenpreise oder das entsprechende Angebot.
4.3 Für vereinbarte Rücknahmen eines Produktes erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von mindestens 25,00 €, höchstens aber 10 % des Nettowerts der Hauptleistungen. Dem Käufer bleibt nachgelassen, einen geringeren Kostenaufwand für die Rücknahme und Wiedereinlagerung des Produktes nachzuweisen.
5.1 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Reparaturrechnungen sind sofort und ohne Abzüge zahlbar. Schecks werden nicht angenommen.
5.2 Es gilt ausschließlich das Rechnungsdatum.
5.3 Bei Erstbestellung, Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers können wir jede Einzellieferung von deren Vorausbezahlung oder einer Sicherheitsleistung in Höhe ihres Rechnungsbetrages abhängig machen.
5.4 Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung abzurechnen.
5.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
5.6 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen, auf jeden Fall aber 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz, gem. § 288 II BGB.
5.7 Preise für Aufstell- und Anschlussarbeiten erstrecken sich nur auf die vereinbarten Arbeiten, siehe hierzu Punkt 14 Montage, Aufstellung, Anschluss, Inbetriebnahme. Zusätzliche Arbeiten und von uns nicht zu vertretende Wartezeiten rechnen wir zu unseren üblichen Montagestundensätzen ab.
5.8 Unsere Montagestundensätze gelten für sämtliche Arbeitszeiten. Kosten für Warte-, Wege- und Reisezeiten sowie Fahrtkosten werden gesondert berechnet. Für Mehr-, Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen berechnen wir Zuschläge. Die Höhe dieser Zulagen richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen und den jeweiligen örtlichen Verhältnissen. Sofern keine Einigung erzielt wird, können wir die Zulagen nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB bestimmen.
6.1 Teillieferungen sind zulässig.
6.2 Der Käufer trägt Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
6.3 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalten auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn zusätzliche Leistungen, wie Versand, Transport oder Aufstellung übernommen werden. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Der Verkäufer ist berechtigt, die Sendung auf Kosten des Käufers gegen Bruch- Transport- und Feuerschäden zu versichern, sofern der Käufer diese Versicherung nicht ausdrücklich ablehnt.
6.4 Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage beim Besteller geht die Gefahrtragung mit der Übernahme im eigenen Betrieb des Bestellers über, spätestens im Zeitpunkt der Fertigstellung der Montage bzw. Aufstellung. Soweit vereinbart, geht die Gefahrtragung erst mit einwandfreiem Probebetrieb über.
6.5 Befindet sich der Besteller mit der Annahme in Verzug, geht die Gefahr auf den Besteller mit Annahmeverzug auf diesen über. Dies gilt insbesondere bei Annahmeverzug im Versand, Zustellung, Beginn, Durchführung der Aufstellung oder Montage, Übernahme in eigenen Betrieb oder Probebetrieb.
7.1 Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - , hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
7.4 Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 10 % der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
8.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und gilt nur für Teile. Verschleißteile, Arbeits- und Wegezeiten, Kosten für den Transport und alle weiteren Kosten werden nicht vom Verkäufer getragen.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrenübergang.
8.3 Der Käufer ist verpflichtet, die empfangene Ware sofort nach Erhalt auf Transportschäden und etwaige andere Mängel zu prüfen, diese unverzüglich auf dem Lieferschein zu vermerken und dem Verkäufer mitzuteilen.
8.4 Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung und/oder Aufstellung bzw. Montage anzeigt. Soweit die Beschaffenheit der Lieferung durch besondere Untersuchungen (insbesondere elektrotechnische Analysen) festzustellen ist, verlängert sich die Frist zur Mängelrüge um die für die besondere, unverzüglich zu veranlassende Untersuchung bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang erforderliche Zeit, nicht jedoch über 20 Geschäftstage hinaus. Die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu gestatten.
8.6 Bei mangelhaftem Liefergegenstand steht uns für die Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu. Nachbesserungen erfolgen ab Zentrale bei frachtfreier Einsendung. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Käufer die Rechte auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) sowie auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen bei lediglich geringfügigen Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, ist ein weitergehender Schadensersatzanspruch ausgeschlossen.
8.7 Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren bei neu hergestellten Sachen in einem Jahr. Die Gewährleistung bei der Lieferung gebrauchter Sachen wird ausgeschlossen.
Wird die Gewährleistung durch Nachbesserung durchgeführt, so endet die Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigung sowie die hierfür eingebauten Teile mit Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes selbst.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängeln, die infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung, Veränderung der Erzeugnisse oder ähnlicher Einwirkung entstanden sind.
8.8 Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8.9 Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Waren sind ausgeschlossen.
8.10 Der Käufer trägt die Beweislast für sämtliche anspruchsbegründenden Umstände. Darüber hinaus trägt er die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels sowie für das Vorhandensein des Mangels bereits bei Lieferung und für die fehlende Offensichtlichkeit des Mangels.
8.11 Als Beschaffenheit der Ware gilt ausschließlich die Produktbeschreibung sowie die im Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung gemachten Angaben. Öffentliche Äußerungen von uns, von unseren Dienstleistern von unseren Zulieferern, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften sind keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangaben. Bei Überlassung mangelhafter Montage- oder Nutzeranleitungen besteht lediglich ein Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Montage- oder Nutzeranleitung. Ein Anspruch besteht nicht, wenn der Mangel der Montage- oder Nutzeranleitung einer ordnungsgemäßen Montage oder Nutzung nicht entgegensteht.
8.12 Farben von Bezugsstoffen, Kunststoffteilen oder lackierten Teilen können von Darstellungen, z.B. in Printmedien, Onlinemedien oder Farbmustern abweichen und stellen keinen Mangel dar.
8.13 Soweit nicht einzelvertraglich ausdrücklich vereinbart, übernehmen wir darüber hinaus keine weitergehenden Garantien im Rechtssinne.
9.1 Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen uneingeschränkten Bezahlung unser Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen gegen den Käufer, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen.
9.2 Das Vorbehaltsgut darf nicht verpfändet, sicherungshalber übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden.
9.3 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, beim Käufer noch vorhandene Vorbehaltsware zurückzuverlangen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Zur Feststellung unserer Rechte können wir sämtliche unsere Vorbehaltsrechte betreffenden Unterlagen/Bücher des Käufers durch eine zu Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person einsehen lassen.
9.4 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung und Kundenabnahme Eigentum der Firma techmadent GmbH.
Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ein oder ergeben sich begründete Zweifel über die Zahlungswilligkeit des Käufers, so ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl auf seine Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit sie über § 4 Ziff. 4 dieser Geschäftsbedingungen hinaus gehen, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Bei Abnahmeverzug von mehr als einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft kann der Verkäufer Lagergeld in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen.
13.1 Jede Warenrückgabe bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Verkäufers. Gutgeschrieben wird der berechnete Gegenwert abzüglich der Bearbeitungskosten von mind. 40 % und anfallenden Überarbeitungskosten. Die Rücksendung hat für den Verkäufer kostenfrei zu erfolgen. Sonderanfertigungen, Umfertigungen, Auslaufmodelle sowie Artikel, welche nicht in den Verkaufsunterlagen des Verkäufers geführt werden, sind von einer Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.
13.2 Verkäufer sowie Käufer sind verpflichtet bei jeder Beanstandung die Seriennummer bzw. Chargennummer des Produkts, Name und Anschrift des in der Kette folgenden Käufers unter Angabe des Rückgabegrundes, Beanstandungsdatums zu notieren und zu speichern, unabhängig davon, ob eine Genehmigung erteilt wird. Die Beanstandung ist unverzüglich an den Verkäufer weiterzuleiten.
13.3 Der Käufer übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß – insbesondere gem. §§ 11 und 12 ElektroG – zu behandeln und zu entsorgen. Der Käufer stellt ferner den Verkäufer ausdrücklich von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht des Herstellers) und den damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter weiter frei. Der Anspruch des Verkäufers auf Übernahme/Freistellung durch den Käufer verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung sowie der schriftlichen Mitteilung gegenüber dem Verkäufer. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers organisiert der Verkäufer gegen Erstattung der anfallenden Kosten die Rücknahme und Wiederverwertung/Entsorgung solcher Geräte, soweit sie vom Verkäufer vertrieben werden.
14.1 Die Produkte werden durch unser bzw. von uns beauftragtes Fachpersonal aufgestellt, angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Diese Leistungen sowie eventuell gesetzlich erforderliche Abnahmeprüfungen werden gesondert berechnet.
14.2 Die Verkehrssicherungspflicht am Montageort trägt der Käufer. Er hat uns eine gefahrfreie Durchführung der Aufstell- und Anschlussarbeiten zu ermöglichen. Dazu gehört die Beachtung aller einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie entsprechende Freigaben bzw. Befahrerlaubnisse im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes.
14.3 Der Käufer ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, auf seine Kosten verpflichtet:
a) bereits zuvor genutzte Altgeräte zu entfernen und den Bodenbelag ggf. zu reparieren
b) zum Herrichten des Installationsortes für eine freie Durchführung der Aufstell- und Anschlussarbeiten, wie z.B. die Verlegung von erforderlichen Leitungen für Wasserzufluss/-abfluss, Druckluft/Vakuum, Elektrizität, Heizung und Gas vollständig erledigt und abgeschlossen ist, den das gehört nicht zu unseren Leistungen
c) zur sonstigen Unterstützung unserer Monteure bei der Aufstell- und Anschlussarbeiten, soweit sachlich geboten.
14.4 Der Käufer hat sicherzustellen, dass die Aufstell- und Anschlussarbeiten sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durchgeführt werden kann.
14.5 Nach der Übergabe erfolgt eine Einweisung des Käufers oder der von ihm benannten Personen in die sachgerechte Handhabung der Produkte, durch unser Personal.
15.1 Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten beim Verkäufer gespeichert werden.
15.2 Gemäß DIN EN ISO 13485 Ziffer 7.5.3 muss eine lückenlose Rückverfolgbarkeit jeglicher ausgelieferter Produkte gewährleistet sein. Käufer als auch Verkäufer verpflichten sich zur Befolgung diese Vorschrift.
15.3 Der Käufer gibt seinen vollständigen Namen und Anschrift dem Verkäufer an.
15.4 Der Käufer verpflichtet sich, im Falle des Wiederverkaufes bzw. bei jeglicher Weitergabe, entgeltlich (Käufer) sowie unentgeltlich (Abnehmer), innerhalb sowie außerhalb eines EU/EWR-Mitgliedstaates, lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Der Käufer ist bei jeder Abgabe eines Produkts verpflichtet, die Seriennummer bzw. die Chargennummer der abgegebenen Produkte dem vollständigen Namen und Anschrift seines Käufers/Abnehmers zuzuordnen und diese Daten mindestens für die Dauer der von dem Verkäufer und gleichzeitig Hersteller bestimmten Lebensdauer des Medizinproduktes aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht der Daten beträgt jedoch mindestens 10 Jahre ab Produktfreigabe. Die Aufzeichnungen müssen lesbar, leicht erkennbar und wiederauffindbar bleiben. Die von dem Käufer gefertigten Aufzeichnungen müssen dem Verkäufer, auf Verlangen, jederzeit zur Verfügung gestellt werden.
15.5 Der Käufer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer entgeltlichen als auch unentgeltlichen Weitergabe, innerhalb und außerhalb der EU/ EWR-Mitgliedstaaten, dessen Käufer/Abnehmer ebenfalls die DIN EN ISO 13485 einhalten und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Dieser Käufer hat seinen weiteren Käufer/Abnehmer ebenfalls zu verpflichten, die lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Diese Verpflichtung gilt für jeden weiteren Käufer/Abnehmer in der Kette.
15.6 Sollte der Käufer die ihm auf Grund der DIN EN ISO 13485 Ziffer 7.5.3 auferlegte Pflicht nicht einhalten und deshalb dem Verkäufer Nachteile entstehen, insbesondere im Falle eines Rückrufes, so hat der Käufer sämtliche Mehrkosten zu tragen, welche auf Grund der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen. Sollten im Falle eines Rückrufes Mehrkosten entstehen auf Grund der Nichteinhaltung der DIN EN ISO 13485 durch irgendeinen Käufer in der Kette, so hat der Käufer des Verkäufers und gleichzeitig Herstellers sämtliche Mehrkosten zu tragen, die dem Verkäufer und gleichzeitigen Hersteller durch die Nichteinhaltung entstehen. Der Hersteller ist in jedem Falle von Mehrkosten aufgrund der Nichteinhaltung der lückenlosen Rückverfolgbarkeit zu befreien. Der Käufer des Herstellers hat Regress bei seinem Käufer/Abnehmer zu nehmen und dieser wieder von seinem Käufer/Abnehmer bis die Verursacher in der Kette letztendlich den Schaden trägt.
16.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar als auch mittelbar – national wie international – die Zuständigkeit des AG Kirchheim vereinbart. Für Fälle mit einem nach deutschem Zivilprozessrecht höheren Streitwert als 5.000 EUR gilt die oben genannte Zuständigkeit des LG Stuttgart als vereinbart.
16.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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